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Mit dem Gesetzesdekret 231/2001 wurde ein neuer Grundsatz eingeführt: Unternehmen können auch dann haftbar gemacht werden, wenn im Rahmen ihrer Tätigkeit bestimmte Straftaten von Geschäftsführern, Angestellten oder Mitarbeitern begangen werden, die im Namen der Organisation handeln.

Um diesen Risiken vorzubeugen, verlangt das Gesetz von den Unternehmen die Einführung interner Instrumente, die geeignet sind, korrektes Verhalten zu fördern und rechtswidriges Verhalten zu vermeiden.

Coind hat sich für ein eigenes Regel- und Kontrollsystem entschieden, ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell, das zum Schutz des Unternehmens entwickelt wurde und sicherstellt, dass jeder Prozess mit Strenge, Transparenz und Verantwortung durchgeführt wird. Das vom Verwaltungsrat genehmigte Modell wird im Laufe der Zeit aktualisiert, um den regulatorischen Entwicklungen und den betrieblichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.

Um die Kultur der Legalität und des Schutzes von Personen weiter zu stärken, hat Coind ein Verfahren zur Meldung von Missständen gemäß der Gesetzesverordnung 24/2023 eingeführt.
Jeder, der mit dem Unternehmen in Kontakt kommt, kann sicher und vertraulich Verstöße gegen den Ethikkodex oder nicht gesetzeskonformes Verhalten melden.

Die Meldungen können über die entsprechenden Plattformen erfolgen:

Alternative Kanäle sind ebenfalls verfügbar:

  • Mail:
    Coind S.C., Via Saliceto 22/H, 40013 Castel Maggiore (BO)
    Geben Sie auf dem Umschlag "Whistleblowing-ODV" an

  • Telefon:
    Coind: 0510910749
    Coind Trading: 0510910780

Alle Mitteilungen werden von der Aufsichtsstelle (SB) bearbeitet, die den größtmöglichen Schutz der Vertraulichkeit und die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleistet.